Wenn ich in den Jahren 1983 bis 1987 etwas für die örtliche Ausgabe der »Südwest-Presse« schrieb, bekam ich dafür ein sogenanntes Zeilenhonorar; in den Jahren 1983 und 1984 unterstützt durch eine weitere Pauschalisierung, die dafür sorgte, dass ich jeden Monat ein »festes Grund-Honorar« erhielt. Das war damals durchaus üblich, als freier Mitarbeiter einer Zeitung lebte man von diesem Geld.
Schaue ich mir heute die Abrechnungen vom Oktober 1986 an, sieht das durchaus witzig aus. Damals arbeitete ich schon – zum ersten Mal – in einem mehr oder wenigen Verlag für Bücher, Romanhefte und Zeitschriften in Rastatt, damals in der Abteilung Public Relations, aber ich schrieb nebenbei noch für die Zeitung. Und im Oktober 1986 brachte ich es trotz der Buchmesse und vieler anderer Aktivitäten auf fünf Artikel.
Die Längen variierten stark, es waren vor allem »Kulturberichte«: Ich schrieb über Veranstaltungen im Jugendzentrum und im Jazz-Club. Solche Termine waren abends, und darauf hatten die Festangestellten nicht immer Zeit. Meine Texte schrieb ich nachts, und ich warf sie morgens in den Briefkasten der Redaktion – damals auf Papier –, bevor ich nach Rastatt fuhr.
Ein Text hatte 44 Zeilen, ein anderer immerhin 92; bei einem Zeilenhonorar von gerade mal dreißig Pfennig kam da kein großes Geld zusammen. Die Bezahlung war nicht besonders, was mir im Nachhinein bestätigt, warum ich so gern die Gerichts-Reportagen schrieb: Für die gab es immerhin 60 Pfennig pro Zeile und die Chance, dass sie auch im überregionalen Teil der Zeitung veröffentlicht wurden.
Aber im Nachhinein kann ich darüber eh nicht jammern: Die Arbeit bei der Lokalzeitung hatte mich gelehrt, schnell und präzise zu schreiben, idealerweise ohne zu viele Fremdwörter.
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