Es geschehen merkwürdige Dinge in und um Karlsruhe; ich bekomme sie nur aus den Medien mit, aber dann muß ich immer wieder den Kopf schütteln. Es geht um Jörg Tauss, den für den Wahlkreis Karlsruhe zuständigen Bundestagsabgeordneten.
Der SPD-Mann steht im Verdacht, sich zu sehr mit Kinderpornografie beschäftigt zu haben, und hat deshalb seine Kandidatur für die Wahl im Herbst 2009 zurückgezogen. Das ist mir insofern egal, daß ich ihn eh nicht gewählt hätte – so wie es aussieht, werde ich eh wieder für »ungültig« votieren. (Aber das ist ein ganz anderes Thema.)
Es gilt in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Also glauben wir mal, daß stimmt, was Herr Tauss sagt: In seiner Eigenschaft als Abgeordneter hat er sich in den Sumpf der Kinderpornografie begeben, um herauszufinden, wie dieser funktioniert. Sein Ziel war nach eigenen Angaben, »einen Kinderpornoring zu sprengen«; so wird Tauss in den Medien zitiert.
Aha. Klingt logisch.
Selbst wenn alles stimmt, was Tauss sagt, muß er wegen unverständlichen Verhaltens weg. Ich nenne es »unverständlich«, weil andere Begriff möglicherweise als beleidigend ausgelegt werden könnten. Denn ...
Was denkt sich so ein Politiker eigentlich den ganzen Tag? Hat er zuviel Krimis gesehen? Glaubt er daran, daß Privatdetektive mit Schlips und Anzug erfolgreicher sind als Schnüffler in Uniform? Ist er der Ansicht, daß er unbedingt die Nase selbst in diesen Sumpf stecken muß?
Wollte ich versuchen, einen Roman über die deutsche Kindervergewaltiger-Szene zu schreiben, und müßte ich dafür recherchieren, wäre das erste, was ich machte, ein Gespräch mit der Polizei suchen. Und sei es nur, um mich abzusichern, um bei meinen Recherchen immer »überwacht« und »gesichert« sein.
Tauss dachte anscheinend, es ginge auch so; er sprach nicht mit der Polizei. Er glaubte wohl, daß geltende Gesetze – die schon den Besitz von Kinderpornografie verbieten – für ihn nicht gelten.
Da ist der Herr SPD-Politiker auf demselben Dampfer wie andere »Mächtige« dieser Zeit, die sich bereitwillig außerhalb der gesetzlichen Regelungen stellen. Und von daher ist es schon richtig, daß er seinen Stuhl räumt. Ob schuldig oder unschuldig, ist da schon fast zweitrangig.
4 Kommentare:
"Er glaubte wohl, daß geltende Gesetze – die schon den Besitz von Kinderpornografie verbieten – für ihn nicht gelten. "
Ein Blick ins Gesetz (§184b StGB) zeigt das es Ausnahmen gibt und er glaubt darunter zu fallen.
Nun wir werden sehen ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt (was bis jetzt nicht der Fall ist!) und wie dann ggf. ein Gericht entscheidet.
Bei mit bleibt angesichst der Medienschlacht ein fader Beigeschmack.
Nichtdestotrotz war es dumm und töricht sich nicht abzusichern.
DAS las sich jetzt wirklich heftig - zu heftig für einen bloßen Aprilscherz.
*kopfschüttel* Was ist nur mit diesem eigenartigen Volksstamm der sogenannten Politiker los? Sie sollten sich mal dessen besinnen, WAS sie eigentlich sind - ebenso Bürger eines Landes/Kontinentes/der Erde wie alle anderen auch, und dementsprechend gelten auch für sie die gleichen Gesetze wie für die anderen auch.
Aber ... ich zitiere immer wieder gern aus "Animal Farm": Alle sind gleich - die Schweine (manche) sind gleicher ...
Du hast jedenfalls recht, ob nun vorgetäuscht oder nicht, sowas gehört wirklich nicht auf einen Volksvertreter-Sitz.
Es ist leider kein Aprilscherz; als ich den Text schrieb, war ich gedanklich noch am 31. März ... Die Diskussion um die Verwicklungen von Herrn Tauss in einen Kinderporno-Skantal gehen auch schon länger zurück, und ich versteh's einfach nicht: Bei solch einem heiklen Thema muß man sich doch - wenn er unschuldig ist - absichern.
Die Argumentation des Herrn Tauss ist nicht nachvollziehbar. Sie taugt weder als klevere Ausrede, noch zeugt sie von besonders intelligentem Handeln, falls er die Wahrheit spricht.
Es ist nur natürlich, dass hier- entsprechend der darwinistischen Lehre- aussortiert werden muss. Was lernen wir daraus? Evolution gibt es auch in der Politik!
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