09 Juli 2007

Endgültig gaga?

Daß in diesem Land so einige Leute langsam hohldrehen, ist nichts neues. Die Spirale aus Angst und Schrecken, aus Wahn- und Unsinn – die dreht sich immer schneller. Und ich krieg' das manchmal gar nicht mehr rasch genug mit.

So erfuhr ich am Wochenende nur am Rande, dass mein Lieblings-Badener mal wieder Sprüche klopfte, bei denen es mir die Schuhe auszieht: Wolfgang Schäuble, gewissermaßen ein Landsmann von mir (was man beim Sprechen ja durchaus hört ...), denkt mittlerweile öffentlich über Dinge nach, für die man ihn eigentlich sofort einsperren müßte.

Wer so was fordert, fordert im Prinzip doch nix anderes als die Abschaffung der Grundrechte. Und dann wird er auch noch allen Ernstes von irgendwelchen CDU-Superhilfsheriffs unterstützt.

Besonders lustig finde ich Schäubles Überlegungen, man könne künftig verdächtige Personen »gezielt töten«. Also zackzack irgendwelche Leute abknallen, die man für Terroristen, Extremisten oder vielleicht auch nur Falschparker hält – eine großartige Idee.

Früher wäre man für solche Ideen eingesperrt worden, heute darf ein Minister so einen Unsinn erzählen; für den er immerhin noch den Begriff »rechtliches Problem« findet – das man dann lösen müsse. Wer in diesem Land derzeit der Grundgesetz-Aushöhler und -Verletzer Nummer eins ist, steht spätestens nach solchen Aussagen fest.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nix mit "Jetzt endgültig gaga".

Ich hab den Kerl schon vor dem Rollstuhl für einen der gefährlichsten Politiker Deutschlands gehalten, und seit er sitzt erst recht.

Und was ich mir dazu sonst denke fällt unter's StGB.

Anonym hat gesagt…

Übrigens ist Schäuble gar nicht so gut über seine eigenen Gesetze informiert. "Gefährdern" - was für ein toller Ausdruck, darf jetzt schon verboten werden ein Handy oder das I-Net zu benutzen:

Schäubles Anregung, solchen Gefährdern den Umgang mit Handys und
Internet zu verbieten, ist seit 2004 gesetzliche Praxis. So heißt es in
§ 54 a des Aufenthaltsgesetzes (9):

--Um die Fortführung von Bestrebungen, die zur Ausweisung geführt
haben, zu erschweren oder zu unterbinden, kann der Ausländer auch
verpflichtet werden, bestimmte Kommunikationsmittel oder -dienste nicht
zu nutzen, soweit ihm Kommunikationsmittel verbleiben und die
Beschränkung notwendig ist, um schwere Gefahren für die innere
Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter abzuwehren.--

RaMa

Anonym hat gesagt…

Die Vorschläge von Schäuble mögen etwas überzogen sein, ja, aber gegen die gezielte, vielleicht sogar präventive Tötung von Falschparkern kann doch nun eigentlich niemand etwas haben, der in einer Stadt auch Auto fahren muss, oder? Das erscheint mir in der Abwägung schon noch als verhältnismäßig. ;o)

Enpunkt hat gesagt…

Dann bitte aber nicht nur Falschparker in Innenstädten, sondern auch Langsamfahrer auf Landstraßen.