Urheberrecht wird glücklicherweise von den meisten Leuten, die irgendwas publizieren, ordentlich gehandhabt. Das gilt auch für Beiträge im sogenannten fannischen Bereich, und ich halte es in meinem Fall recht locker: Fragt mich jemand um einen Beitrag für sein Fanzine, und ich habe die entsprechende Zeit, schreibe ich gerne einen Text – natürlich ohne Honorar. Ich möchte aber gefragt werden, bevor jemand etwas von mir druckt.
Das gilt nicht in jedem Fall, und auf ein nettes Beispiel wurde ich dieser Tage aufmerksam. Im Jahr 1980, als ich gerade mal 16 Jahre alt war, erschien ein Fanzine mit dem hübschen Titel »Xun«. In der ersten Ausgabe dieses Fanzines kam auch eine Kurzgeschichte von mir, die den Titel »Das stille Dorf« trug. Ich hätte das ja längst vergessen ...
Immerhin gibt es eine Internet-Seite des Fanzines, das seit einigen Jahren wieder erscheint, auf der ich das nachlesen kann. Ebenso kann man die Übersicht zum Inhalt auch auf anderen Internet-Seiten finden; das Netz vergisst ja nichts. Für mich sind das nette Erinnerungen, an die Geschichte selbst entsinne ich mich nicht mehr. Womöglich habe ich sie zu Hause als Abschrift, aber wahrscheinlich ist sie verschollen.
Nur ... Mittlerweile wird dieses Fanzine »Xun 1« zum kostenpflichtigen Download angeboten, über die Plattform von Beam-e-Books beispielsweise. Man kann mich gerne für einen Spießer halten, aber: Da wurde ich doch ein wenig sauer. Kein Mensch hat mich vorher gefragt, was diese »kommerzielle« Verwertung meines uralten geistigen
Eigentums angeht, noch bin ich in irgendeiner Weise informiert worden. So die richtig feine englische Art ist das nicht ...
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