Ich stand an der Theke und trank mein Feierabendbier; einige Schritt entfernt saßen einige Männer und eine Frau, die miteinander sehr fröhlich tafelten. Es war eine der vielen Weihnachtsfeiern, über die ich in den vergangenen Wochen beständig stolperte, und sie schien besonders feuchtfröhlich zu sein.
Irgendwann standen die Männer auf. Taxifahrer kamen und holten die Dame sowie einen Mann ab, und irgendwann war nur noch einer der Männer übrig. Er schwankte leicht. Wie ich später erfuhr, hatte er fünf Gläser Rotwein getrunken, also über einen Liter.
»Ich fahr' dann mal in die Bereitschaft«, sagte er so laut, dass ich es ebenfalls hören konnte. Dann ging er zur Tür.
Der Mann war Chirurg, wie ich später erfuhr. Und ich stellte mir vor, wie er in dieser Nacht noch in seinem Zustand irgendwelche Unfallopfer verarzten würde ...
Ich frage mich gerade, ob man vor Gericht Recht bekäme, wenn man so Jemandem kräftig eins auf die Glocke haut und angibt, man habe sozusagen in "gesellschaftlicher Notwehr" gehandelt. Un-glaub-lich!
AntwortenLöschen